|
+Artikel 4 7 |
Artikel 4 7(7) Um die konsequente und kohärente Arbeitsweise der Abwicklungskollegien in der gesamten Union zu gewährleisten, arbeitet die ESMA einen Entwurf technischer Regulierungsstandards aus, mit denen der Inhalt der in Absatz 1 genannten schriftlich festgelegten Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise der Abwicklungskollegien präzisiert wird. Bei der Ausarbeitung dieser Regulierungsstandards berücksichtigt die ESMA die einschlägigen Bestimmungen der auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU angenommenen delegierten Rechtsakte. Die ESMA übermittelt der Kommission diesen Entwurf technischer Regulierungsstandards bis zum 12. Februar 2022. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards nach den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|