+Artikel 7 n)
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Artikel 7 n)
Folgendes muss so gering wie möglich gehalten werden: die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen — einschließlich der negativen Auswirkungen auf die Finanzstabilität — jedweder Entscheidung auf alle Mitgliedstaaten, in denen die CCP Dienstleistungen erbringt und in denen ihre Clearingmitglieder und — soweit entsprechende Informationen verfügbar sind — deren Kunden und indirekte Kunden, einschließlich der Kunden oder indirekten Kunden, die von Mitgliedstaaten als andere systemrelevante Institute benannt wurden, sowie etwaige verbundene FMI, einschließlich interoperabler CCPs, niedergelassen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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