+Artikel 9 3

Artikel 9 3

(3)   Der Sanierungsplan enthält ein Rahmenwerk von auf dem Risikoprofil der CCP basierenden Indikatoren zur Bestimmung der Umstände, unter denen die im Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen zu treffen sind. Die Indikatoren können entweder einen qualitativen oder einen quantitativen Bezug zur finanziellen Solidität und operativen Tragfähigkeit der CCP aufweisen und sollten es ermöglichen, rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, damit genügend Zeit für die Durchführung des Plans bleibt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung