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Artikel 9 4(4) Die CCPs führen geeignete Regelungen für die regelmäßige Überwachung der in Absatz 3 genannten Indikatoren ein. Die CCPs erstatten ihren zuständigen Behörden über die Ergebnisse dieser Überwachung Bericht. Die zuständigen Behörden übermitteln dem Aufsichtskollegium Informationen, die sie für bedeutsam erachten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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