+Artikel 9 5

Artikel 9 5

(5)   Die ESMA gibt in Zusammenarbeit mit dem ESRB bis zum 12. Februar 2022 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, um die Liste der mindestens erforderlichen qualitativen und quantitativen Indikatoren nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels festzulegen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung