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+Artikel 9 5 |
Artikel 9 5(5) Die ESMA gibt in Zusammenarbeit mit dem ESRB bis zum 12. Februar 2022 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, um die Liste der mindestens erforderlichen qualitativen und quantitativen Indikatoren nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels festzulegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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