+Artikel 9 9

Artikel 9 9

(9)   Die CCPs überprüfen und erproben ihre Sanierungspläne mindestens einmal jährlich und in jedem Fall nach einer Veränderung ihrer Rechts- oder Organisationsstruktur oder ihrer Geschäftstätigkeit oder Finanzlage, die sich wesentlich auf diese Pläne auswirken oder anderweitig eine Änderung der Pläne erforderlich machen könnte, und aktualisieren die Pläne gegebenenfalls. Die zuständigen Behörden können von CCPs verlangen, dass sie ihre Sanierungspläne häufiger aktualisieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung