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Artikel 9 20(20) Die in den Sanierungsplänen vorgesehenen Maßnahmen, die finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen für Clearingmitglieder und gegebenenfalls Kunden und indirekte Kunden, verbundene FMI oder Handelsplätze begründen, müssen Teil der Betriebsvorschriften der CCP sein. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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