+Artikel 9 20

Artikel 9 20

(20)   Die in den Sanierungsplänen vorgesehenen Maßnahmen, die finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen für Clearingmitglieder und gegebenenfalls Kunden und indirekte Kunden, verbundene FMI oder Handelsplätze begründen, müssen Teil der Betriebsvorschriften der CCP sein.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung