(12) Die ESMA arbeitet in Zusammenarbeit mit dem ESZB und dem ESRB Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die in Absatz 3 Buchstaben a, b und c genannten Faktoren näher festgelegt werden.
Die ESMA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 12. Februar 2022 vor.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.