+Artikel 17 4

Artikel 17 4

(4)   Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte gemeinsame Entscheidung ergeht innerhalb von vier Monaten nach der Mitteilung der alternativen Maßnahmen an das Abwicklungskollegium gemäß Artikel 16 Absatz 4.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung