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+Artikel 17 4 |
Artikel 17 4(4) Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte gemeinsame Entscheidung ergeht innerhalb von vier Monaten nach der Mitteilung der alternativen Maßnahmen an das Abwicklungskollegium gemäß Artikel 16 Absatz 4. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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