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+Artikel 22 1 |
Artikel 22 1(1) Die Abwicklungsbehörde leitet in Bezug auf eine CCP eine Abwicklungsmaßnahme ein, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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