+Artikel 25 2

Artikel 25 2

(2)   Die in Artikel 24 genannten Bewertungen sind als endgültig zu betrachten, wenn sie von einer in Absatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Artikels genannten Person vorgenommen werden und alle Vorgaben des vorliegenden Artikels erfüllt sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung