+Artikel 25 6

Artikel 25 6

(6)   Die ESMA arbeitet unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 36 Absätze 14 und 15 der Richtlinie 2014/59/EU ausgearbeiteten und gemäß deren Artikel 36 Absatz 16 angenommenen technischen Regulierungsstandards Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:

a)

die Umstände, unter denen eine Person für die Zwecke des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels als von der Abwicklungsbehörde und der CCP unabhängig zu betrachten ist;

b)

die Methode zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der CCP; und

c)

die Trennung der nach den Artikeln 24 und 61 der vorliegenden Verordnung vorgenommenen Bewertungen.

Die ESMA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 12. Februar 2022.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards nach den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung