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Artikel 29 4(4) Die Bewertung nach Absatz 3 Buchstabe a beruht so weit wie möglich auf einem fairen Marktpreis, der auf der Grundlage der eigenen Vorschriften und Vereinbarungen der CCP ermittelt wird, es sei denn, die Abwicklungsbehörde hält die Anwendung einer anderen geeigneten Preisfindungsmethode für erforderlich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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