+Artikel 29 7

Artikel 29 7

(7)   Die ESMA gibt bis zum 12. Februar 2022 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, in denen die von der Abwicklungsbehörde anzuwendende Methode für die Bewertung nach Absatz 3 Buchstabe a des vorliegenden Artikels näher festgelegt wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung