|
+Artikel 29 7 |
Artikel 29 7(7) Die ESMA gibt bis zum 12. Februar 2022 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 heraus, in denen die von der Abwicklungsbehörde anzuwendende Methode für die Bewertung nach Absatz 3 Buchstabe a des vorliegenden Artikels näher festgelegt wird. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|