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+Artikel 37 4 |
Artikel 37 4(4) Die ESMA arbeitet bis zum 12. Februar 2023 Entwürfe von technischen Regulierungsstandards aus, um die Mindestbestandteile, die ein Reorganisationsplan gemäß Absatz 2 enthalten sollte, genauer festzulegen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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