+Artikel 43 6

Artikel 43 6

(6)   Die Abwicklungsbehörde kann den in Absatz 5 genannten Zeitraum um einen oder mehrere weitere Zeiträume von einem Jahr verlängern, wenn dies erforderlich ist, um die in Absatz 3 Buchstaben a bis d genannten Ergebnisse zu erzielen.

Der Beschluss über die Verlängerung des in Absatz 5 genannten Zeitraums ist zu begründen und muss eine detaillierte Beurteilung der Lage der Brücken-CCP im Hinblick auf die einschlägigen Marktbedingungen und -aussichten enthalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung