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c)
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einer wirtschaftlich plausiblen Schätzung der unmittelbaren Wiederbeschaffungskosten, einschließlich etwaiger zusätzlicher Einschussanforderungen, die den Clearingmitgliedern entstehen würden, wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums erneut vergleichbare Nettopositionen auf dem Markt eingehen würden, wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Marktbedingungen, einschließlich der Markttiefe und der Fähigkeit des Marktes, das entsprechende Volumen der Nettopositionen innerhalb des Zeitraums zu bedienen, Rechnung getragen; und
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