+Artikel 79 5

Artikel 79 5

(5)   Die Abwicklungsbehörden und zuständigen Behörden unterrichten die ESMA über etwaige Kooperationsvereinbarungen, die sie im Einklang mit diesem Artikel geschlossen haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung