+Artikel 96 4

Artikel 96 4

Bis zum 31. Dezember 2021 überprüft die Kommission die Anwendung von Artikel 27 Absatz 7. Die Kommission prüft insbesondere die Notwendigkeit weiterer Änderungen in Bezug auf die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung im Fall der Abwicklung von CCPs in Verbindung mit anderen Abwicklungsinstrumenten, die zu finanziellen Verlusten für die Clearingmitglieder führen. Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu einen Bericht, dem gegebenenfalls Vorschläge für eine Überarbeitung dieser Verordnung beigefügt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung