+Artikel 96 5

Artikel 96 5

Bis zum 12. August 2027 überprüft die Kommission diese Verordnung und ihre Durchführung und bewertet die Wirksamkeit der Regelungen zur Unternehmensführung bei der Sanierung und Abwicklung von CCP in der Union, und sie übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu einen Bericht, dem gegebenenfalls Vorschläge für eine Überarbeitung dieser Verordnung beigefügt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung