+Artikel 3 2

Artikel 3 2

(2)   In den in diesem Artikel genannten Fällen erfolgt die Quotenkonsolidierung auf der Grundlage des an dem betreffenden Institut oder Finanzinstitut gehaltenen Kapitalanteils und im Einklang mit Artikel 26 Absatz 2 der Richtlinie 2013/34/EU.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung