|
+Artikel 3 2 |
Artikel 3 2(2) In den in diesem Artikel genannten Fällen erfolgt die Quotenkonsolidierung auf der Grundlage des an dem betreffenden Institut oder Finanzinstitut gehaltenen Kapitalanteils und im Einklang mit Artikel 26 Absatz 2 der Richtlinie 2013/34/EU. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|