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+Artikel 6 2 |
Artikel 6 2(2) Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe a können die zuständigen Behörden insbesondere die folgenden Elemente als Anhaltspunkte für das Vorliegen der in diesem Buchstaben genannten Situation berücksichtigen:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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