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+Artikel 7 3 |
Artikel 7 3(3) Die zuständigen Behörden können insbesondere dann eine Quotenkonsolidierung eines in Absatz 1 genannten Unternehmens entsprechend dem Kapitalanteil an diesem Unternehmen verlangen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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