+Artikel 2 b)

Artikel 2 b)

andere als die unter Buchstabe a genannten Instrumente, ohne pfadabhängige Merkmale, mit nur einem Basiswert, einschließlich Indizes, mit einer kontinuierlichen Auszahlung in derselben Währung wie der des Basiswerts;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung