+Artikel 7 g)
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Artikel 7 g)
prüfen sie, ob die Begründung für die Einbeziehung der Handelstische in den Anwendungsbereich des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes alle folgenden Bedingungen erfüllt:
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i)
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Die Begründung ist in den in Artikel 325bi Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgeschriebenen internen Grundsätzen dokumentiert.
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ii)
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Durch die Begründung wird die Kohärenz des Ansatzes zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zwischen den Handelstischen, die ähnliche Positionen verwalten, gewährleistet.
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iii)
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Die Begründung entspricht der in Artikel 104b Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Geschäftsstrategie der Handelstische.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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