+Artikel 7 g)

Artikel 7 g)

prüfen sie, ob die Begründung für die Einbeziehung der Handelstische in den Anwendungsbereich des alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatzes alle folgenden Bedingungen erfüllt:

i)

Die Begründung ist in den in Artikel 325bi Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgeschriebenen internen Grundsätzen dokumentiert.

ii)

Durch die Begründung wird die Kohärenz des Ansatzes zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zwischen den Handelstischen, die ähnliche Positionen verwalten, gewährleistet.

iii)

Die Begründung entspricht der in Artikel 104b Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Geschäftsstrategie der Handelstische.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung