+Artikel 9 c)

Artikel 9 c)

das Leitungsorgan auf der Grundlage einer Bewertung durch den Ausschuss für neue Produkte den Handel mit den neuen Produkten genehmigt;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung