+Artikel 9 g)

Artikel 9 g)

der Ausschuss für neue Produkte häufig genug zusammentritt, um jedes Geschäft mit dem neuen Produkt zu bewerten und zu genehmigen und alle unter Buchstabe b genannten Fragen, die das jeweilige Geschäft aufwerfen kann, im Blick zu halten;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung