+Artikel 41 3

Artikel 41 3

(3)   Für die Zwecke des Absatzes 2 Buchstabe b können die zuständigen Behörden, wenn Hinweise auf ein systematisch niedrigeres Risikoprofil vorliegen, ihre Beurteilung durch Folgendes ergänzen:

a)

Sie verlangen von dem Institut, täglich und über einen bestimmten Zeitraum den undiversifizierten Expected Shortfall

Formula

sowie die partiellen Expected Shortfalls

Formula

,

Formula

und

Formula

für jede Risikofaktorgruppe zu berechnen.

b)

Sie analysieren, ob diese Shortfalls an dem vom Institut gewählten Tag systematisch niedriger sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung