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Artikel 44 5(5) Für die Zwecke des Absatzes 2 Buchstabe c Ziffer iii können die zuständigen Behörden anhand einer Stichprobe von Risikofaktoren die Beobachtungen der Risikofaktoren, die das Institut zur Berechnung des Expected Shortfall für den Risikofaktor verwendet, als dieser modellierbar war, mit den Beobachtungen der Risikofaktoren vergleichen, die das Institut zur Berechnung des Stressszenario-Risikomaßes verwendet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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