+Artikel 44 6

Artikel 44 6

(6)   Für die Zwecke des Absatzes 2 Buchstabe d Ziffer ii können die zuständigen Behörden anhand einer Stichprobe von Risikofaktoren, auf die das Institut den in Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/397 genannten Ansatz anwendet, prüfen, ob diese Risikofaktoren den Bedingungen für die Anwendung dieser Methode entsprechen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung