+Artikel 51 a)
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Artikel 51 a)
Sie prüfen, ob in den internen Grundsätzen des Instituts
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i)
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beschrieben wird, wie Aufrechnungen erfolgen;
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ii)
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Folgendes angegeben ist:
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(1)
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die Basisrisiken, die im Modell durch die Modellierung von zwei unterschiedlichen Positionen implizit erfasst werden;
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(2)
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die Basisrisiken, die hingegen explizit durch die Einführung eines Basisrisikofaktors erfasst werden.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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