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+Artikel 51 b) |
Artikel 51 b)Sie prüfen die internen Grundsätze des Instituts sowie die in diesen internen Grundsätzen vorgesehenen Kriterien für die Anerkennung von Aufrechnungs- und Absicherungs- oder Diversifizierungseffekten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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