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Artikel 1 2(2) Sie bestimmt die Informationen, die in Bezug auf ein Institut auszutauschen sind, das über eine Zweigstelle oder im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten als seinem Sitzstaat tätig ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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