+Artikel 5 2
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Artikel 5 2
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Informationen stellen die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats den zuständigen Behörden eines Aufnahmemitgliedstaats, die eine bedeutende Zweigstelle eines Instituts beaufsichtigen, das Eigenmittelanforderungen unterliegt, die folgenden Informationen bereit:
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a)
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die harte Kernkapitalquote des Instituts im Sinne von Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
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b)
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die Kernkapitalquote des Instituts im Sinne von Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
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c)
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die Gesamtkapitalquote des Instituts im Sinne von Artikel 92 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
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d)
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den Gesamtrisikobetrag des Instituts im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
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e)
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die in Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten, im Herkunftsmitgliedstaat anwendbaren Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung aller Maßnahmen, die gemäß Artikel 458 dieser Verordnung angenommen oder anerkannt wurden, sowie gegebenenfalls der Übergangsbestimmungen, die in Teil 10 dieser Bestimmung festgelegt sind;
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f)
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die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, den das Institut gemäß Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss;
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g)
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die Höhe aller etwaigen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalerhaltungspuffer, die das Institut gemäß Artikel 130 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss;
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h)
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die Höhe aller etwaigen Systemrisikopuffer, die das Institut gemäß Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss;
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i)
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die Höhe aller etwaigen G-SRI-Puffer oder A-SRI-Puffer, die das Institut gemäß Artikel 131 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss;
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j)
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die Höhe aller etwaigen zusätzlichen Eigenmittelanforderungen, die gemäß Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU vorgehalten werden müssen sowie aller anderen Anforderungen, die gemäß diesem Artikel an die Solvenz des Instituts gestellt werden.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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