|
+Artikel 15 b) |
Artikel 15 b)eine Beschreibung jeder Nichteinhaltung der Bedingungen, unter denen die Tätigkeiten der Zweigstelle im Aufnahmemitgliedstaat aus Gründen des Allgemeininteresses auszuüben sind; 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|