+Artikel 16 c)

Artikel 16 c)

das Volumen der Kredite, die an Gebietsansässige des Aufnahmemitgliedstaats vergeben wurden;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung