+Artikel 16 d)
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Artikel 16 d)
in Bezug auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Tätigkeiten, für die das Institut seine Absicht angezeigt hat, sie im Aufnahmemitgliedstaat über die Erbringung von Dienstleistungen auszuüben:
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i)
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die Form, in der das Institut die Tätigkeiten ausübt;
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ii)
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die Tätigkeiten, die den größten Anteil an den Tätigkeiten des Instituts im Aufnahmemitgliedstaat ausmachen;
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iii)
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die Bestätigung, dass die in der Anzeige gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2013/36/EU als Kerngeschäft angegebenen Tätigkeiten von dem Institut ausgeübt werden.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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