+Artikel 16 d)

Artikel 16 d)

in Bezug auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Tätigkeiten, für die das Institut seine Absicht angezeigt hat, sie im Aufnahmemitgliedstaat über die Erbringung von Dienstleistungen auszuüben:

i)

die Form, in der das Institut die Tätigkeiten ausübt;

ii)

die Tätigkeiten, die den größten Anteil an den Tätigkeiten des Instituts im Aufnahmemitgliedstaat ausmachen;

iii)

die Bestätigung, dass die in der Anzeige gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2013/36/EU als Kerngeschäft angegebenen Tätigkeiten von dem Institut ausgeübt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung