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Artikel 1 2

(2)   Die zwei in Artikel 98 Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU genannten aufsichtlichen Schockszenarien sind:

a)

paralleler Aufwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach oben und zu für alle Laufzeiten identischen positiven Zinsschocks kommt,

b)

paralleler Abwärtsschock, bei dem es zu einer parallelen Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach unten und zu für alle Laufzeiten identischen negativen Zinsschocks kommt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung