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+Artikel 1 2 |
Artikel 1 2(2) Die zwei in Artikel 98 Absatz 5 Unterabsatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU genannten aufsichtlichen Schockszenarien sind:
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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