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+Artikel 3 6 |
Artikel 3 6(6) Wurde gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ein Kollegium aus Aufsichtsbehörden eingerichtet und werden sämtliche Zweigstellen des Instituts als bedeutend angesehen, finden die Absätze 1 bis 5 keine Anwendung In diesen Fällen werden Informationen nach dem Verfahren ausgetauscht, das in den in Artikel 51 Absatz 3 genannten schriftlichen Vereinbarungen festgelegt ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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