+Artikel 3 6

Artikel 3 6

(6)   Wurde gemäß Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU ein Kollegium aus Aufsichtsbehörden eingerichtet und werden sämtliche Zweigstellen des Instituts als bedeutend angesehen, finden die Absätze 1 bis 5 keine Anwendung In diesen Fällen werden Informationen nach dem Verfahren ausgetauscht, das in den in Artikel 51 Absatz 3 genannten schriftlichen Vereinbarungen festgelegt ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung