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Artikel 4 1(1) Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten quantitativen Angaben werden mit dem in Anhang I Teil 1 festgelegten Bogen und in der darin festgelegten Form ausgetauscht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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