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Artikel 4 7(7) Die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Angaben über Verstöße gegen gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, über die Anwendung von Aufsichts- oder anderen Verwaltungsmaßnahmen oder über die Verhängung verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen werden in der Form übermittelt, die die zuständige Behörde, die die Angaben übermittelt, für angemessen hält. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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