+Artikel 4 7

Artikel 4 7

(7)   Die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Angaben über Verstöße gegen gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, über die Anwendung von Aufsichts- oder anderen Verwaltungsmaßnahmen oder über die Verhängung verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen werden in der Form übermittelt, die die zuständige Behörde, die die Angaben übermittelt, für angemessen hält.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung