+Artikel 4 8

Artikel 4 8

(8)   Informationen über die Ermittlung eines Instituts als global systemrelevantes Institut oder anderes systemrelevantes Institut im Sinne des Artikels 131 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU werden in der Form übermittelt, die die zuständige Behörde, die die Informationen übermittelt, für angemessen hält.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung