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Artikel 4 8(8) Informationen über die Ermittlung eines Instituts als global systemrelevantes Institut oder anderes systemrelevantes Institut im Sinne des Artikels 131 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU werden in der Form übermittelt, die die zuständige Behörde, die die Informationen übermittelt, für angemessen hält. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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