+Artikel 5 1

Artikel 5 1

(1)   Anfragen in Bezug auf Angaben, die nicht unter den vorgeschriebenen Informationsaustausch gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 524/2014 fallen, werden schriftlich oder elektronisch an die Kontaktpersonen übermittelt, die in dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Verzeichnis aufgeführt sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung