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+Artikel 5 1 |
Artikel 5 1(1) Anfragen in Bezug auf Angaben, die nicht unter den vorgeschriebenen Informationsaustausch gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 524/2014 fallen, werden schriftlich oder elektronisch an die Kontaktpersonen übermittelt, die in dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Verzeichnis aufgeführt sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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