+Artikel 12 Bericht

Artikel 12 Bericht

Artikel 12

Bericht

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 4. Juli 2018 Bericht über die Funktionsweise dieser Richtlinie und erforderlichenfalls über die Notwendigkeit einer Änderung, etwa in Bezug auf die Festlegung, was unter einem schwereren Fall im Sinne von Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 zu verstehen ist, sowie in Bezug auf die Höhe der von den Mitgliedstaaten vorgesehenen Sanktionen und in Bezug auf die Frage, inwieweit die fakultativen Bestimmungen dieser Richtlinie umgesetzt wurden.

Dem Bericht der Kommission wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung