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+Artikel 19d Bestreben zur Bereitstellung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel |
Artikel 19d Bestreben zur Bereitstellung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten WandelArtikel 19d Bestreben zur Bereitstellung von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel In der Union ansässige Administratoren, die signifikante Referenzwerte bereitstellen, die auf der Grundlage des Werts eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte oder Preise ermittelt wurden, bemühen sich, bis zum 1. Januar 2022 einen oder mehrere EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel bereitzustellen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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