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+Artikel 22 Einschränkung der Marktmacht der Administratoren kritischer Referenzwerte |
Artikel 22 Einschränkung der Marktmacht der Administratoren kritischer ReferenzwerteArtikel 22 Einschränkung der Marktmacht der Administratoren kritischer Referenzwerte Unbeschadet der Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union trifft der Administrator bei der Bereitstellung eines kritischen Referenzwerts geeignete Maßnahmen, damit Lizenzen für und Informationen über den Referenzwert allen Nutzern auf einer angemessenen, vernünftigen, transparenten und nichtdiskriminierenden Grundlage zur Verfügung gestellt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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