+Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
---+Artikel 1 a)
---+Artikel 1 b)
---+Artikel 1 c)
---+Artikel 1 d)
---+Artikel 1 e)
---+Artikel 1 f)

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

In dieser Verordnung werden Anforderungen hinsichtlich der DLT-Marktinfrastrukturen und ihrer Betreiber in Bezug auf Folgendes festgelegt:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 a)

die Erteilung und den Entzug einer besonderen Genehmigung für den Betrieb von DLT-Marktinfrastrukturen gemäß der vorliegenden Verordnung;

Artikel 1 b)

die Erteilung, die Änderung und der Entzug der mit einer besonderen Genehmigung verbundenen Ausnahmen;

Artikel 1 c)

die Festlegung, die Änderung und der Entzug der mit einer Genehmigung verbundenen Bedingungen sowie die Festlegung, die Änderung und der Entzug von Ausgleichs- oder Abhilfemaßnahmen;

Artikel 1 d)

den Betrieb von DLT-Marktinfrastrukturen;

Artikel 1 e)

die Beaufsichtigung von DLT-Marktinfrastrukturen und

Artikel 1 f)

die Zusammenarbeit zwischen Betreibern von DLT-Marktinfrastrukturen, zuständigen Behörden und der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung