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+Artikel 78 Sonstige bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigende Aspekte |
Artikel 78 Sonstige bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigende AspekteArtikel 78 Sonstige bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigende Aspekte Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen berücksichtigen über Artikel 77 hinaus bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen folgende Aspekte:
1.
sämtliche bei der Bedienung der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen anfallende Aufwendungen;
2.
die Inflation, einschließlich der Inflation der Aufwendungen und der Versicherungsansprüche;
3.
sämtliche Zahlungen an Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte, einschließlich künftiger Überschussbeteiligungen, die die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erwarten vorzunehmen, unabhängig davon, ob sie vertraglich garantiert sind oder nicht, und sofern diese Zahlungen nicht unter Artikel 91 Absatz 2 fallen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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