+Unterabschnitt 1 Allgemeine bestimmungen für die solvenzkapitalanforderung unter verwendung der standardformel oder eines internen modells
---+Artikel 100 Allgemeine Bestimmungen
---+Artikel 101 Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
------+Article 101 1.
------+Article 101 2.
------+Article 101 3.
------+Article 101 4.
------+Article 101 5.
---+Artikel 102 Häufigkeit der Berechnung
------+Article 102 1.
------+Article 102 2.

Unterabschnitt 1 Allgemeine bestimmungen für die solvenzkapitalanforderung unter verwendung der standardformel oder eines internen modells

Unterabschnitt 1 Allgemeine bestimmungen für die solvenzkapitalanforderung unter verwendung der standardformel oder eines internen modells

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 100 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 100

Allgemeine Bestimmungen

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen anrechnungsfähige Eigenmittel zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung besitzen.

Die Solvenzkapitalanforderung wird entweder gemäß der in Unterabschnitt 2 erläuterten Standardformel oder unter Verwendung eines in Unterabschnitt 3 erläuterten internen Modells berechnet.

Artikel 101 Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
Artikel 102 Häufigkeit der Berechnung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung