+Artikel 234 Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 220 bis 229 und 230 bis 233

Artikel 234 Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 220 bis 229 und 230 bis 233

Artikel 234

Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 220 bis 229 und 230 bis 233

Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte zur näheren Bestimmung der in den Artikeln 220 bis 229 dargelegten technischen Grundsätze und Methoden sowie zur Anwendung der Artikel 230 bis 233, die die wirtschaftliche Beschaffenheit bestimmter rechtlicher Strukturen widerspiegeln.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung